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23.02.2026

BGM Förderung: Alle Förderwege für betriebliches Gesundheitsmanagement im Überblick

BGM Förderung bezeichnet alle Zuschüsse und Steuervorteile, mit denen Unternehmen ihr betriebliches Gesundheitsmanagement finanzieren können. Die wichtigsten Wege sind die betriebliche Gesundheitsförderung der Krankenkassen nach § 20b SGB V und der Steuerfreibetrag von 600 Euro pro Beschäftigten und Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG. Ergänzend gibt es Präventionsangebote der Rentenversicherung und geförderte Beratung über das INQA-Coaching. Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderhöhe gibt es nicht.

Autorenfoto von Isabel Voß
Paula Menninghaus
Paula ist CEO und Co-Founderin von Strong Partners GmbH sowie TEDx-Speakerin mit über 50 Keynotes zu Resilienz, BGM-Strategie und Führung. Ihre Perspektive auf betriebliches Gesundheitsmanagement ist geprägt durch 8 Jahre Einsatzerfahrung als Rettungssanitäterin. Ausgezeichnet mit dem RX Female Award 2024 und dem Women in Business Leadership Award 2025.
Zwei junge Frauen sind von hinten zu sehen, beide tragen ein Strong Partners Shirt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Krankenkassen sind nach § 20b SGB V verpflichtet, betriebliche Gesundheitsförderung zu unterstützen. 2024 haben sie dafür rund 282 Millionen Euro ausgegeben.
  • Nach § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in Gesundheitsförderung investieren.
  • Die Rentenversicherung bietet mit RV Fit ein kostenfreies Präventionsprogramm für Beschäftigte mit ersten Beschwerden an.
  • Förderanträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement kostet Geld, und wie viel davon beim Unternehmen bleibt, hängt stark davon ab, welche Förderwege genutzt werden. Das Potenzial ist groß. Laut Präventionsbericht 2025 von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst Bund gaben die Krankenkassen 2024 rund 282 Millionen Euro für betriebliche Gesundheitsförderung aus, fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig sank die Zahl der erreichten Betriebe um fünf Prozent auf 28.142, die der erreichten Beschäftigten auf gut zwei Millionen. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeiten also nicht, oft weil der Weg zur Förderung unübersichtlich wirkt. Dieser Artikel ordnet alle Wege ein.

Förderwege für BGM im Überblick

Die wichtigsten Förderwege für BGM

Förderweg Was gefördert wird Für wen
Krankenkasse nach § 20b SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung von der Bedarfsanalyse bis zur Maßnahme Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber mit gesetzlich Versicherten
Krankenkasse nach § 20 SGB V Zertifizierte Präventionskurse, Zuschuss an die einzelnen Versicherten Gesetzlich versicherte Beschäftigte
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG Bis zu 600 Euro pro Beschäftigten und Jahr steuer- und beitragsfrei Alle Arbeitgeber
Rentenversicherung (RV Fit) Kostenfreies Präventionsprogramm zu Bewegung, Ernährung und Stress Beschäftigte mit ersten Beschwerden
INQA-Coaching 80 Prozent Zuschuss für bis zu zwölf Beratungstage Kleine und mittlere Unternehmen

Förderweg 1: Krankenkassen nach § 20b SGB V

Rechtsgrundlage und Förderhöhe

Gesetzliche Krankenkassen sind nach § 20b SGB V verpflichtet, Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu erbringen. Gefördert werden Maßnahmen, die den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention entsprechen. Das gilt für Unternehmen jeder Größe ebenso wie für Verwaltungen und andere öffentliche Arbeitgeber.

Wie viel eine Krankenkasse übernimmt, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Höhe hängt von der Kasse, der Maßnahme und dem eingereichten Konzept ab, einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Summe gibt es nicht. In der Praxis können Kassen einen Teil oder auch einen großen Teil der Kosten übernehmen, vor allem wenn die Maßnahme Teil eines längerfristigen Gesundheitsprozesses ist.

Unterschied zwischen § 20 und § 20b SGB V

Die beiden Paragrafen werden oft verwechselt. Nach § 20 SGB V bezuschussen Krankenkassen zertifizierte Präventionskurse für einzelne Versicherte, etwa einen Rückenkurs, für den Beschäftigte nach erfolgreicher Teilnahme einen Teil der Kursgebühr von ihrer Kasse zurückbekommen. Nach § 20b SGB V fördern Krankenkassen dagegen Maßnahmen im Betrieb, die sich an die Belegschaft richten, etwa eine Bedarfsanalyse, einen Gesundheitstag oder eine Reihe von Bewegten Pausen. Für Unternehmen ist in der Regel § 20b der relevante Weg.

Was gefördert wird

Gefördert werden Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. Dazu gehören Angebote, die das Verhalten der Beschäftigten stärken, etwa Workshops oder Bewegungsformate, und solche, die die Arbeitsbedingungen verbessern, etwa eine gesundheitsgerechte Arbeitsorganisation. Besonders gern unterstützen Kassen Prozesse, die mit einer Bedarfsanalyse beginnen und Beschäftigte beteiligen. Reine Freizeitangebote oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften ohne Kursbindung werden nicht gefördert.

Voraussetzungen für den Zuschuss

  • Die Maßnahme entspricht den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention.
  • Die durchführenden Fachkräfte haben eine anerkannte Qualifikation.
  • Es gibt ein Konzept mit Zielen, Zielgruppe und Ablauf.
  • Durchführung und Teilnahme werden dokumentiert.

Wichtig ist der Zeitpunkt. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich, der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

So läuft der Antrag ab

  1. Bedarf ermitteln und gesundheitliche Schwerpunkte im Unternehmen benennen.
  2. Ein Konzept mit Maßnahmen, Zielen und Zielgruppe erstellen.
  3. Den Antrag bei einer Krankenkasse stellen, häufig bei der Kasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
  4. Nach der Zusage die Maßnahmen durchführen und dokumentieren.
  5. Mit der Krankenkasse abrechnen.

Beschäftigte, die bei anderen Kassen versichert sind, können in der Regel trotzdem teilnehmen. Strong Partners begleitet den gesamten Prozess und prüft vorab mit der zuständigen Kasse, was realistisch ist.

Handlungsfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung

Kostenfreie Beratung durch die BGF-Koordinierungsstellen

Nach § 20b Abs. 3 SGB V haben die Krankenkassen regionale BGF-Koordinierungsstellen eingerichtet. Dort können sich Unternehmen, vor allem kleine und mittlere, kostenfrei dazu beraten lassen, wie sie betriebliche Gesundheitsförderung starten und welche Krankenkasse sie unterstützen kann.

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Förderweg 2: Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG

Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Kalenderjahr bis zu 600 Euro für Gesundheitsförderung ausgeben, ohne dass dafür Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen (IHK München). Bei 50 Beschäftigten sind das bis zu 30.000 Euro im Jahr. Es handelt sich um einen Freibetrag, überschreitet eine Leistung die 600 Euro, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig.

Voraussetzungen

  • Die Leistung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht, eine Entgeltumwandlung ist nicht möglich.
  • Die Maßnahme erfüllt die Qualitätsanforderungen der §§ 20 und 20b SGB V, individuelle Präventionskurse müssen zertifiziert sein.
  • Fitnessstudio-Mitgliedschaften, reines Gerätetraining oder Massagen ohne präventiven Kurscharakter sind ausgeschlossen.

Was nicht unter den Freibetrag fällt

Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die im Zusammenhang mit einer Präventionsmaßnahme entstehen, sind in der Regel nicht steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 23. November 2023 (VI R 24/21) entschieden, wie Haufe zusammenfasst.

Unabhängig vom Freibetrag gibt es die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro nach § 8 EStG. Darüber lassen sich etwa Firmenfitness-Mitgliedschaften steuerfrei anbieten, solange keine anderen Sachbezüge die Grenze ausschöpfen. Anders als beim Freibetrag wird bei der Freigrenze der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald sie überschritten ist. Für die Gestaltung im Einzelfall empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Steuerberatung.

Förderweg 3: Präventionsangebote der Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet mit RV Fit ein kostenfreies Präventionsprogramm für Berufstätige an. Es kombiniert Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung und richtet sich an Beschäftigte, die erste Beschwerden haben, etwa Verspannungen, Rückenprobleme oder Schlafstörungen. Laut Deutscher Rentenversicherung können Arbeitgeber ihre Beschäftigten dabei unterstützen, etwa über den Betriebsarzt oder den kostenfreien Firmenservice der Rentenversicherung.

Für Unternehmen ist RV Fit eine sinnvolle Ergänzung zum eigenen BGM, weil es Beschäftigte mit beginnenden Beschwerden gezielt erreicht und für das Unternehmen keine Kosten verursacht. Für die Start- und Auffrischungsphase werden die Teilnehmenden bei fortlaufendem Entgelt freigestellt.

Förderweg 4: INQA-Coaching für kleine und mittlere Unternehmen

Das INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert Beratung für kleine und mittlere Unternehmen mit 80 Prozent für bis zu zwölf Beratungstage. Es unterstützt Veränderungsprozesse in Personalpolitik und Arbeitsorganisation, bei denen die Beschäftigten aktiv beteiligt werden. Gesundheitsthemen können dabei eine Rolle spielen, wenn sie mit der Gestaltung der Arbeit verbunden sind, etwa bei Arbeitsbelastung oder neuen Arbeitsmodellen. Der Einstieg läuft über eine regionale INQA-Beratungsstelle, die die Förderfähigkeit prüft und einen Coaching-Scheck ausstellt.

Welche BGM-Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind Maßnahmen, die präventiv wirken und einem anerkannten Qualitätsrahmen entsprechen. Typisch sind Bedarfsanalysen und Gesundheitsbefragungen, Gesundheitstage, Workshops zu Stressbewältigung und Resilienz, Bewegungsformate wie die Bewegte Pause, Ergonomie-Schulungen, Ernährungsangebote und Maßnahmen der Suchtprävention. Wie ein förderfähiger Gesundheitstag aufgebaut ist, zeigt unser Leitfaden Gesundheitstag im Unternehmen.

Nicht förderfähig sind reine Freizeit- und Eventangebote ohne Gesundheitsbezug, allgemeine Fitnessstudio-Mitgliedschaften und Maßnahmen, die zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers gehören, etwa der Arbeitsschutz. Für Ausbildungsbetriebe gibt es eigene Wege, die wir im Artikel BGM für Azubis: Kosten und Förderung beschreiben. Für Kitas, Schulen und Hochschulen gilt dagegen § 20a SGB V, mehr dazu auf unserer Seite zu den Lebenswelten.

Fördermittel kombinieren

Die Förderwege schließen sich nicht gegenseitig aus. Ein Unternehmen kann etwa einen Gesundheitstag mit Unterstützung der Krankenkasse durchführen, für einzelne Beschäftigte zertifizierte Kurse über den Steuerfreibetrag finanzieren und Beschäftigte mit Beschwerden auf RV Fit hinweisen. Wichtig ist, jede Leistung nur einmal abzurechnen und die steuerliche Behandlung sauber zu dokumentieren. Wie sich Fördermittel in ein Gesamtkonzept einfügen, zeigt unser Leitfaden zum betrieblichen Gesundheitsmanagement.

Fazit: Wer die Förderwege kennt, senkt den Eigenanteil deutlich

Strong Partners BGM-Beratung für Unternehmen

Krankenkassen, Steuerrecht, Rentenversicherung und INQA-Coaching bieten Unternehmen mehrere Wege, betriebliches Gesundheitsmanagement mitzufinanzieren. Der wichtigste ist die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V, ergänzt durch den Steuerfreibetrag von 600 Euro pro Beschäftigten und Jahr. Entscheidend sind ein schlüssiges Konzept, qualifizierte Anbieter und ein Antrag vor Beginn der Maßnahme. Strong Partners bereitet den Förderantrag vor, stimmt sich mit der zuständigen Krankenkasse ab und setzt die Maßnahmen um.

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Häufige Fragen zur BGM-Förderung

Was zahlt die Krankenkasse bei BGM-Maßnahmen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil es keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderhöhe gibt. Die Höhe hängt von der Krankenkasse, der Maßnahme und dem eingereichten Konzept ab. Besonders gute Chancen haben Maßnahmen, die Teil eines längerfristigen Prozesses mit Bedarfsanalyse sind.

Was ist der Unterschied zwischen § 20 und § 20b SGB V?

Nach § 20 SGB V bezuschussen Krankenkassen zertifizierte Präventionskurse für einzelne Versicherte. Nach § 20b SGB V fördern sie betriebliche Gesundheitsförderung, die sich an die Belegschaft eines Unternehmens richtet. Für Unternehmen ist in der Regel § 20b der passende Förderweg.

Können Krankenkassenzuschuss und Steuerfreibetrag kombiniert werden?

Ja, beide Förderwege sind unabhängig voneinander nutzbar. Wichtig ist, dass jede Leistung nur einmal abgerechnet wird. Für die steuerliche Gestaltung im Einzelfall empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Steuerberatung.

Können auch kleine Unternehmen eine Förderung beantragen?

Ja, eine gesetzliche Mindestgröße gibt es nicht. Kleine und mittlere Unternehmen können sich zusätzlich kostenfrei bei den regionalen BGF-Koordinierungsstellen der Krankenkassen beraten lassen. Für Beratungsprozesse rund um Personal und Arbeitsorganisation kommt außerdem das INQA-Coaching infrage.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag bei der Krankenkasse muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Plane deshalb genug Vorlauf ein, vor allem wenn die Maßnahme zu einem festen Termin wie einem Gesundheitstag stattfinden soll.

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