7 Minuten Lesezeit
03.06.2026

BGM für Azubis: Kosten, Förderung und was Krankenkassen übernehmen

BGM für Azubis ist günstiger als die meisten Ausbildungsbetriebe erwarten, weil gesetzliche Krankenkassen nach §20 SGB V einen erheblichen Teil der Maßnahmen tragen. Je nach Format und Förderung bleibt oft nur ein kleiner Eigenanteil. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zu Kosten, Förderwegen und Krankenkassenzuschüssen und zeigt, wie du auch mit kleinem Budget einsteigst.

Paula Menninghaus
Paula ist CEO und Co-Founderin von Strong Partners GmbH sowie TEDx-Speakerin mit über 50 Keynotes zu Resilienz, BGM-Strategie und Führung. Ihre Perspektive auf betriebliches Gesundheitsmanagement ist geprägt durch 8 Jahre Einsatzerfahrung als Rettungssanitäterin. Ausgezeichnet mit dem RX Female Award 2024 und dem Women in Business Leadership Award 2025.
Zwei junge Menschen sitzen an einem Tisch vor einem Plan und arbeiten daran

Die häufigste Frage im Erstgespräch ist nicht „Was bringt Azubi-BGM?" – sondern „Was kostet es?" Das ist berechtigt. Ausbildungsbetriebe, besonders kleine und mittlere Unternehmen, haben begrenzte Budgets und müssen jede Investition rechtfertigen. Die gute Nachricht: Die tatsächlichen Kosten für Azubi-BGM sind in vielen Fällen deutlich geringer als erwartet, weil gesetzliche Krankenkassen einen erheblichen Teil tragen können.

Was §20 SGB V für Ausbildungsbetriebe bedeutet

§20 SGB V verpflichtet gesetzliche Krankenkassen, Leistungen zur primären Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung zu erbringen. Konkret bedeutet das: Krankenkassen können zertifizierte BGF-Maßnahmen in Betrieben bezuschussen oder vollständig finanzieren – darunter auch Maßnahmen, die sich gezielt an Auszubildende richten.

Die gesetzliche Grundlage unterscheidet dabei zwei Förderwege:

§20 SGB V – Individuelle Prävention

Zertifizierte Präventionskurse, die Mitarbeitende – und damit auch Azubis – in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention stärken. Krankenkassen bezuschussen diese Kurse pro versicherter Person und Jahr. Die konkrete Förderhöhe variiert je nach Krankenkasse.

§20b SGB V – Betriebliche Gesundheitsförderung

Maßnahmen, die direkt im Betrieb stattfinden und auf die gesamte Belegschaft oder definierte Zielgruppen ausgerichtet sind. Hier ist keine individuelle Antragstellung durch Mitarbeitende nötig. Der Betrieb oder ein externer Anbieter stimmt die Maßnahme mit der Krankenkasse ab, und die Kosten werden direkt übernommen oder erstattet.

Für Azubi-BGM ist §20b SGB V der relevantere Förderweg, weil er kollektive Formate wie Gesundheitstage, Workshops und Teambuilding-Events mit Gesundheitsbezug abdeckt.

Welche Voraussetzungen eine Maßnahme erfüllen muss

Nicht jede Maßnahme ist automatisch förderfähig. Krankenkassen prüfen, ob die Maßnahme anerkannte Qualitätskriterien erfüllt. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme muss einem der vier Präventionsfelder zugeordnet sein: Bewegung, Ernährung, Stressmanagement oder Suchtprävention
  • Der Anbieter muss über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, zum Beispiel durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) oder eine vergleichbare Stelle
  • Die Maßnahme muss im Betrieb stattfinden oder betrieblich organisiert sein
  • Eine Dokumentation der Durchführung ist erforderlich

Strong Partners erfüllt diese Voraussetzungen für zertifizierte Azubi-BGM-Maßnahmen und unterstützt Betriebe bei der Abstimmung mit der zuständigen Krankenkasse.

Welche Azubi-BGM-Maßnahmen gefördert werden können

Nicht alle Formate sind gleich gut förderfähig. Als Orientierung:

Gut förderfähig:

  • Gesundheitstage mit zertifizierten Modulen zu Bewegung, Ernährung oder Stressmanagement
  • Workshops zu Stressmanagement, Resilienz oder Ernährung im Arbeitsalltag
  • Teambuilding-Formate mit nachgewiesenem Gesundheitsbezug und zertifizierter Durchführung
  • Bewegungskurse und Firmenfitness-Angebote mit ZPP-Zertifizierung

Eingeschränkt oder nicht förderfähig:

  • Reine Unterhaltungsevents ohne dokumentierten Gesundheitsbezug
  • Maßnahmen ohne Zertifizierungsnachweis des Anbieters
  • Einmalige Aktionen ohne Einbettung in ein BGM-Konzept bei manchen Krankenkassen
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Betriebsübergreifende Formate: Vollfinanzierung für kleine Betriebe

Für kleine Ausbildungsbetriebe, die einen eigenen Azubi-Gesundheitstag wirtschaftlich nicht allein darstellen können, bieten betriebsübergreifende Formate in Kooperation mit Krankenkassen eine besonders attraktive Möglichkeit.

Das Modell funktioniert so: Mehrere Betriebe schicken ihre Auszubildenden gemeinsam zu einem Ganztagesformat. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig, weil die Maßnahme im Rahmen ihrer gesetzlichen Förderaufgabe nach §20b SGB V umgesetzt wird. Für den einzelnen Betrieb entsteht kein finanzieller Aufwand – lediglich die Absprache zur Teilnahme und die Freistellung der Azubis.

Strong Partners entwickelt solche betriebsübergreifenden Azubi-Gesundheitstage regelmäßig in Kooperation mit verschiedenen Krankenkassen. Die Azubi-Gesundheitstage findest du in unseren Events und auf Eventbrite.

Wie der Förderantrag in der Praxis funktioniert

Der häufigste Grund, warum Betriebe Krankenkassenförderung nicht nutzen, ist nicht mangelndes Interesse – sondern Unklarheit darüber, wie der Prozess konkret abläuft. Hier ist der typische Ablauf:

Schritt 1: Krankenkasse kontaktieren
Ausbildungsbetriebe sprechen ihre zuständige Krankenkasse an und erkundigen sich nach den Fördervoraussetzungen für BGF-Maßnahmen nach §20b SGB V. Bei gemischten Belegschaften mit mehreren Krankenkassen ist die Krankenkasse mit dem größten Versichertenanteil in der Regel der erste Ansprechpartner.

Schritt 2: Maßnahme abstimmen
Die geplante Maßnahme wird mit der Krankenkasse abgestimmt. Dabei werden Zertifizierungsnachweis des Anbieters, Inhalte, Zielgruppe und Durchführungsdatum geprüft.

Schritt 3: Durchführung und Dokumentation
Die Maßnahme wird durchgeführt. Externe Anbieter wie Strong Partners übernehmen die Dokumentation, die für die Abrechnung mit der Krankenkasse erforderlich ist.

Schritt 4: Abrechnung
Je nach Krankenkassenmodell werden die Kosten direkt beim Anbieter beglichen oder dem Betrieb erstattet. Bei Kooperationsformaten entfällt dieser Schritt, weil die Krankenkasse die Kosten direkt trägt.

Was den ROI von Azubi-BGM bestimmt

Die Frage nach den Kosten lässt sich nicht vollständig beantworten, ohne die Gegenseite zu betrachten. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) belaufen sich die direkten Kosten eines Ausbildungsabbruchs auf durchschnittlich 6.478 Euro pro Azubi. Nicht eingerechnet sind Recruiting-Folgekosten, Produktivitätsverlust und der Verlust bereits investierter Einarbeitungszeit.

Gleichzeitig zeigen Auswertungen des BKK Dachverbands, dass jeder in BGM investierte Euro eine Rendite von durchschnittlich 2,70 Euro durch reduzierte Fehlzeiten und gesteigerte Produktivität erzielt. Diese Zahlen beziehen sich auf BGM allgemein – für Azubi-BGM mit dem spezifischen Hebel auf Abbruchquoten ist der Effekt strukturell ähnlich.

Die wirtschaftliche Logik ist damit klar: Betriebe, die in Azubi-BGM investieren, verhindern Kosten, die im Abbruchfall ein Vielfaches der Maßnahme ausmachen.

Häufige Fragen zu Kosten und Förderung im Azubi-BGM

Welche Krankenkassen fördern Azubi-BGM-Maßnahmen?

Grundsätzlich alle gesetzlichen Krankenkassen, da §20b SGB V eine gesetzliche Verpflichtung darstellt. In der Praxis variieren Förderhöhe, Förderschwerpunkte und Antragsverfahren je nach Kasse. Betriebe sollten ihre zuständige Krankenkasse direkt ansprechen und konkret nach der Förderung von BGF-Maßnahmen für Auszubildende fragen.

Muss der Betrieb in Vorleistung gehen?

Das hängt vom Krankenkassenmodell ab. Bei einigen Kassen wird die Förderung als Erstattung nach Durchführung ausgezahlt, bei anderen – insbesondere bei Kooperationsformaten – trägt die Krankenkasse die Kosten direkt und der Betrieb geht nicht in Vorleistung.

Können private Krankenkassen ebenfalls fördern?

§20b SGB V gilt ausschließlich für gesetzliche Krankenkassen. Privat versicherte Azubis sind von dieser Förderung nicht erfasst. In gemischten Belegschaften werden die Kosten in der Regel auf Basis des Anteils gesetzlich Versicherter anteilig gefördert.

Was passiert, wenn der Betrieb mehrere Krankenkassen hat?

Bei gemischten Belegschaften ist eine Abstimmung mit der Krankenkasse mit dem größten Versichertenanteil in der Regel der einfachste Weg. Alternativ können Betriebe mehrere Krankenkassen gleichzeitig ansprechen und die Förderung anteilig beantragen.

Wie lange dauert die Abstimmung mit der Krankenkasse?

Der Vorlauf variiert je nach Krankenkasse zwischen zwei und acht Wochen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme – idealerweise zwei bis drei Monate vor dem geplanten Event – ist empfehlenswert.

Sind auch Online-Formate förderfähig?

Ja, sofern sie zertifizierte Qualitätskriterien erfüllen. Online-Workshops und digitale Keynotes zu Stressmanagement, Ernährung oder Bewegung können nach §20 SGB V gefördert werden, wenn der Anbieter über die entsprechende Zertifizierung verfügt.

Unser Leitfaden zu BGM-Maßnahmen für Ausbildungsbetriebe

Einen vollständigen Überblick über alle BGM-Maßnahmen für Auszubildende – von Gesundheitstagen über Workshops bis zu Teambuilding-Events – bietet unser Leitfaden zu BGM-Maßnahmen für Ausbildungsbetriebe.

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