BGM in Verwaltungen, Behörden und Jobcentern: Maßnahmen, Förderung und Einführung
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im öffentlichen Dienst umfasst alle systematischen Maßnahmen, mit denen Verwaltungen, Behörden und Jobcenter die Gesundheit ihrer Beschäftigten fördern. Dazu gehören Angebote zu Bewegung, Ernährung und mentaler Gesundheit, die gesetzliche Krankenkassen als betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V unterstützen können. Besonders wichtig ist BGM in Verwaltungen, weil dort psychisch bedingte Fehlzeiten deutlich über dem Durchschnitt liegen.

Das Wichtigste in Kürze (fett gesetzter Absatz, keine Überschrift)
- Die öffentliche Verwaltung kam 2025 laut DAK-Psychreport auf 430 psychisch bedingte Fehltage je 100 Versicherte, der Durchschnitt aller Branchen lag bei 366.
- Gesetzliche Krankenkassen können BGM-Maßnahmen in Verwaltungen als betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V unterstützen.
- Online-Formate wie Bewegte oder Entspannte Pausen erreichen auch Beschäftigte im Homeoffice, in Teilzeit und an Außenstellen.
- Erfolgsfaktoren sind ein Pilotprojekt, sichtbare Unterstützung durch Führungskräfte und die frühe Einbindung des Personalrats.
Viele Verwaltungen wissen, dass sie beim Thema Gesundheit handeln müssten. Woran es scheitert, sind meist Haushaltszyklen, dezentrale Strukturen und die Frage, wer das Thema intern treibt. Dabei zeigen die aktuellen Fehlzeiten deutlich, wie groß der Bedarf ist. Wie öffentliche Arbeitgeber passende Maßnahmen auswählen, finanzieren und dauerhaft verankern, zeigt dieser Artikel. Einen Überblick über alle Angebote für den öffentlichen Bereich findest du auf unserer Seite für Verwaltungen und Kommunen.
Was gehört zum BGM im öffentlichen Dienst?
Betriebliches Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst verbindet drei Bausteine. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz mit der Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben, ebenso das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach längerer Krankheit. Die betriebliche Gesundheitsförderung mit Angeboten zu Bewegung, Ernährung und mentaler Gesundheit ist freiwillig und kann von Krankenkassen gefördert werden. Wirksam wird BGM, wenn diese drei Bausteine aufeinander abgestimmt sind und feste Strukturen statt einzelner Aktionen entstehen.
Fehlzeiten im öffentlichen Dienst: Was die aktuellen Zahlen zeigen
Psychische Erkrankungen haben sich zu einem der größten Treiber von Fehlzeiten entwickelt. Laut DAK-Psychreport 2026 verursachten sie 2025 im Schnitt 366 Fehltage je 100 Versicherte und lagen damit auf Platz zwei aller Erkrankungsgruppen. Die öffentliche Verwaltung kam im Branchenvergleich auf 430 Fehltage je 100 Versicherte und damit auf Platz zwei hinter dem Gesundheitswesen.
Der Trend setzt sich fort. Nach der Krankenstandsanalyse des IGES Instituts für die DAK-Gesundheit stiegen die psychisch bedingten Fehltage 2025 um 6,9 Prozent. Psychische Ausfälle dauern zudem besonders lange und lassen sich kaum mit kurzfristigen Vertretungen überbrücken. Wie sich psychische Belastungen systematisch erfassen und angehen lassen, zeigt unser Artikel zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz.
Dazu kommen körperliche Beschwerden durch lange Bildschirmarbeit. Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachten 2025 laut DAK-Analyse rund 347 Fehltage je 100 Versicherte. Rücken- und Nackenbeschwerden sind in Verwaltungen mit hohem Sitzanteil weit verbreitet. Welche Maßnahmen dagegen helfen, fasst unser Überblick zur Rückengesundheit am Arbeitsplatz zusammen.
Warum BGM in Verwaltungen oft scheitert
Viele öffentliche Einrichtungen haben bereits Gesundheitsmaßnahmen ausprobiert, mit hohem Aufwand und oft niedriger Beteiligung. Drei strukturelle Gründe tauchen dabei immer wieder auf.
Starre Haushalts- und Bewilligungszyklen
Öffentliche Haushalte werden lange im Voraus geplant. Ein BGM-Angebot, das nicht im Haushaltsjahr eingeplant ist, lässt sich nur schwer kurzfristig finanzieren. Wer früh mit der Planung beginnt und Fördermittel der Krankenkassen einbezieht, schafft sich deutlich mehr Spielraum.
Heterogene Arbeitsstrukturen
Verwaltungen kombinieren Büropräsenz, Außendienst, Teilzeit und Homeoffice. Ein Präsenzkurs am Dienstag um 12 Uhr erreicht einen Großteil der Belegschaft systematisch nicht. Angebote, die ortsunabhängig und zeitlich flexibel zugänglich sind, erzielen in solchen Strukturen die höchste Beteiligung.
Fehlende interne Zuständigkeit
In vielen Behörden wird Gesundheitsförderung als Fürsorgepflicht verstanden, selten als strategisches Instrument gegen Fehlzeiten und Personalengpässe. Ohne klare Zuständigkeit und ohne Rückendeckung der Behördenleitung fehlt die Grundlage, um Budget und Arbeitszeit für BGM zu rechtfertigen.
Welche BGM-Maßnahmen eignen sich für Verwaltungen?
Die Auswahl hängt vom Belastungsprofil der Einrichtung ab. Aus der Praxis gilt dabei eine Grundregel: Formate mit niedriger Einstiegshürde erreichen mehr Beschäftigte und entfalten dadurch mehr Wirkung als aufwendige Programme, die auf dem Papier vollständiger wirken.
Online Bewegte Pause
In 10 bis 20 Minuten werden per Videokonferenz Übungen für Rücken, Nacken und Schultern angeleitet, ohne separaten Raum und ohne Umziehen. Das Format funktioniert im Büro und im Homeoffice gleich gut und erreicht deshalb auch verteilte Teams. Wie die Einführung im Dienstbetrieb gelingt, zeigt unser Artikel zur Bewegten Pause in Behörden und Verwaltungen.
Entspannte Pause
Kurze mentale Pausen mit Atemübungen, progressiver Muskelentspannung oder Achtsamkeitsübungen helfen, Stress im Arbeitsalltag abzubauen. Gerade in Jobcentern und Sozialbehörden, wo viele Gespräche emotional fordernd sind, stärken sie die Belastbarkeit. Formate und Umsetzung beschreibt unser Artikel zur Entspannten Pause im Unternehmen.
Impulsvorträge zu mentaler Gesundheit
Ein wissenschaftlich fundierter Vortrag zu Stressregulation, Resilienz oder Schlaf schafft das Wissen, das Verhaltensänderungen erst möglich macht. Keynotes funktionieren online und vor Ort und erreichen viele Beschäftigte gleichzeitig. Wann eine Online Keynote zu mentaler Gesundheit der richtige Einstieg ist, erklärt ein eigener Artikel.
Gesundheitstag
Ein Gesundheitstag bündelt mehrere Formate an einem Tag und macht das Thema im ganzen Haus sichtbar. Er eignet sich besonders für Einrichtungen, die BGM neu einführen. Worauf öffentliche Arbeitgeber bei der Planung achten sollten, zeigt unser Beitrag zum Gesundheitstag in der Verwaltung.

Welche Schwerpunkte zu welcher Einrichtung passen
Verwaltung ist kein einheitlicher Begriff. Belastungen und Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Einrichtung deutlich, und ein gutes BGM-Konzept leitet die Maßnahmen genau daraus ab. Das ist auch für den Förderantrag bei der Krankenkasse wichtig.
Für Einsatzkräfte mit Schichtdienst gelten besondere Anforderungen an Formate und Zeiten. Passende Angebote findest du auf unserer Seite für Einsatzkräfte.
BGM in Verwaltungen über Krankenkassen finanzieren
Für viele Verwaltungen ist das Budget die größte Hürde. Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V zu erbringen. Das gilt für öffentliche Arbeitgeber genauso wie für Unternehmen. Gefördert werden Maßnahmen, die den Qualitätskriterien des GKV-Leitfadens Prävention entsprechen. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von Krankenkasse, Maßnahme und Konzept ab. Einen Überblick über alle Förderwege bietet unser Artikel zur BGM-Förderung.
Wer die Förderung nutzen kann
Antragsberechtigt sind öffentliche Arbeitgeber mit gesetzlich versicherten Beschäftigten, also Kommunalverwaltungen, Jobcenter, Landes- und Bundesbehörden sowie öffentliche Betriebe. Eine gesamtbehördliche Teilnahme ist nicht nötig, auch einzelne Abteilungen oder Pilotgruppen können starten. Der Antrag wird häufig bei der Krankenkasse gestellt, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind. Beschäftigte anderer Kassen können trotzdem teilnehmen.
Besonderheit bei hohem Beamtenanteil
Beamtinnen und Beamte sind überwiegend privat versichert und erhalten Beihilfe. In Behörden mit hohem Beamtenanteil ist deshalb ein kleinerer Teil der Belegschaft gesetzlich versichert, was den Umfang der Kassenförderung beeinflussen kann. Es lohnt sich, die Versichertenstruktur vor dem Antrag zu klären und mit der Krankenkasse zu besprechen, wie die Maßnahme für die gesamte Belegschaft geöffnet werden kann.
So läuft die Förderung ab
- Bedarf ermitteln und Belastungsschwerpunkte der Einrichtung benennen.
- Ein Maßnahmenkonzept erstellen, das die Kriterien der Krankenkasse erfüllt.
- Den Antrag bei der zuständigen Krankenkasse einreichen.
- Nach Bewilligung die Maßnahmen durchführen.
- Durchführung und Teilnahme dokumentieren und abrechnen.
Strong Partners unterstützt bei Konzept und Antragstellung und bringt dafür die Erfahrung aus über 450 betrieblichen Gesundheitstagen und Workshops jährlich mit.

BGM in der Verwaltung erfolgreich einführen
Den größten Einfluss auf den Erfolg hat die interne Verankerung. Angebote, die von Führungskräften sichtbar unterstützt werden, erreichen dauerhaft mehr Beschäftigte als rein freiwillige Angebote ohne Rückendeckung.
Mit einem Pilotprojekt starten
Eine Abteilung oder ein Standort startet mit einem überschaubaren Format, etwa einer wöchentlichen Bewegten Pause. Teilnahme und Rückmeldungen werden dokumentiert und dienen als Grundlage, um das Angebot auszuweiten. Das senkt die Hürde für Haushaltsentscheidungen und liefert konkrete Argumente für das nächste Jahr.
Führungskräfte und Personalrat einbinden
Führungskräfte informieren ihr Team aktiv, nehmen selbst teil und machen deutlich, dass Gesundheitspausen zur Arbeitszeit gehören. Wie sie Warnsignale für Überlastung erkennen, zeigt unser Beitrag Burnout erkennen. Im öffentlichen Dienst sollte außerdem der Personalrat früh eingebunden werden, da Maßnahmen des Gesundheitsschutzes häufig mitbestimmungspflichtig sind.
Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt nutzen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für jede Dienststelle Pflicht und liefert die beste Grundlage für passgenaue Maßnahmen. Wie aus der Pflicht ein wirksames Instrument wird, zeigt unser Artikel zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.
Fazit: BGM in Verwaltungen braucht passende Formate und klare Zuständigkeiten
Die hohen psychisch bedingten Fehlzeiten in der öffentlichen Verwaltung zeigen, wie dringend Gesundheitsförderung im öffentlichen Dienst ist. Gescheitert sind viele Ansätze bisher an Haushaltszyklen, verteilten Teams und fehlender Zuständigkeit. Niedrigschwellige Online-Formate, eine Förderung über die Krankenkassen und ein Pilotprojekt mit sichtbarer Unterstützung der Führung lösen genau diese Hürden. Wer früh mit der Planung beginnt, kann BGM schon im nächsten Haushaltsjahr fest verankern.
Häufige Fragen zu BGM in Verwaltungen und Behörden
Was versteht man unter BGM im öffentlichen Dienst?
BGM im öffentlichen Dienst umfasst alle systematischen Maßnahmen, mit denen Verwaltungen, Behörden und Jobcenter die Gesundheit ihrer Beschäftigten fördern. Dazu gehören der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz, das Betriebliche Eingliederungsmanagement und freiwillige Angebote zu Bewegung, Ernährung und mentaler Gesundheit. Die freiwilligen Angebote können Krankenkassen nach § 20b SGB V fördern.
Welche BGM-Maßnahmen eignen sich für Verwaltungen?
Für Verwaltungen mit Büro, Homeoffice und Teilzeit eignen sich besonders Online-Formate wie Bewegte Pausen, Entspannte Pausen und Impulsvorträge zu Stress und Resilienz. Sie sind zeitlich flexibel und ortsunabhängig zugänglich und erreichen dadurch mehr Beschäftigte als reine Präsenzangebote. Für den Einstieg oder mehr Sichtbarkeit eignet sich ein Gesundheitstag.
Wie können Verwaltungen BGM über Krankenkassen finanzieren?
Gesetzliche Krankenkassen fördern betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V, wenn die Maßnahmen den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention entsprechen. Der Antrag wird häufig bei der Kasse gestellt, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind. Die Höhe des Zuschusses hängt von Kasse, Maßnahme und Konzept ab.
Werden BGM-Maßnahmen auch für Beamtinnen und Beamte gefördert?
Die Kassenförderung bezieht sich auf gesetzlich Versicherte, Beamtinnen und Beamte sind aber überwiegend privat versichert. Bei hohem Beamtenanteil sollte die Versichertenstruktur vor dem Antrag geklärt werden. Oft lässt sich gemeinsam mit der Krankenkasse eine Lösung finden, bei der alle Beschäftigten an den Maßnahmen teilnehmen können.
Müssen alle Beschäftigten bei derselben Krankenkasse versichert sein?
Nein. Der Antrag wird in der Regel bei einer Krankenkasse gestellt, und Beschäftigte anderer Kassen können trotzdem teilnehmen. Wichtig ist, dass die Maßnahme allen Beschäftigten der beteiligten Einheit offensteht.
Können auch einzelne Abteilungen mit BGM starten?
Ja, eine gesamtbehördliche Teilnahme ist nicht nötig. Ein Pilotprojekt in einer Abteilung oder an einem Standort ist oft der beste Einstieg. Die dokumentierten Ergebnisse helfen später, das Angebot auszuweiten und Budget für das nächste Haushaltsjahr zu begründen.
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