Zuckersteuer 2027: Was die Debatte für gesunde Ernährung am Arbeitsplatz bedeutet
Die Zuckersteuer 2027 ist eine geplante gestaffelte Abgabe auf zuckerhaltige Getränke in Deutschland, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Vorgesehen sind je nach Zuckergehalt 26 bis 38 Cent pro Liter. Eine kurzzeitig diskutierte Ausweitung auf zuckerfreie Zero- und Light-Getränke mit Süßstoffen hat das Bundesfinanzministerium Ende August 2026 wieder verworfen. Für Arbeitgeber ist die Debatte ein Anlass, das eigene Getränkeangebot zu überdenken.

Kaum ein ernährungspolitisches Thema hat es im Spätsommer 2026 so schnell in die Schlagzeilen geschafft wie die Zuckersteuer. Was lange als politisch erledigt galt, liegt wieder auf dem Tisch, und innerhalb weniger Tage hat sich der Zuschnitt schon einmal verschoben. Für alle, die im Unternehmen Verantwortung für Gesundheit tragen, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Fakten, denn das Thema berührt direkt die tägliche Verpflegung im Betrieb.
Was von der Zuckersteuer 2027 aktuell übrig ist
Beschlossen ist eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke ab dem 1. Januar 2027, die Union und SPD im Rahmen des Sparpakets für stabile Krankenkassenbeiträge vereinbart haben. Die Höhe soll sich nach dem Zuckergehalt richten, im Gespräch sind 26 Cent pro Liter ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent ab 7,0 Gramm und 38 Cent ab 10 Gramm. Frühe Schätzungen gingen von mehreren Hundert Millionen Euro Einnahmen im ersten Jahr aus.
Für Aufsehen sorgte ein Arbeitspapier aus dem Bundesfinanzministerium, das eine deutliche Ausweitung ins Spiel brachte, unter anderem auf Säfte, Nektare, Smoothies, Milchmischgetränke, Haferdrinks und ausdrücklich auf zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen. Nach heftiger Kritik zog Finanzminister Lars Klingbeil diese Idee zurück und erklärte öffentlich, eine Steuer auf zuckerfreie Getränke werde nicht kommen. Die Koalitionsspitzen bezeichneten die Ausweitung als vom Tisch, es habe sich um eine interne fachliche Überlegung gehandelt. Der Streit über den genauen Zuschnitt und darüber, ob die Einnahmen zweckgebunden in Prävention fließen, ist damit nicht beendet, wie auch die Berichterstattung im Deutschen Ärzteblatt zeigt.
Warum überhaupt eine Steuer auf Zucker
Hinter der Idee steht ein reales Gesundheitsproblem. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, freie Zucker auf unter 10 Prozent der täglichen Energiezufuhr zu begrenzen, das sind bei 2.000 Kilokalorien etwa 50 Gramm, idealerweise sogar unter 5 Prozent. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung nennt gemeinsam mit der Deutschen Adipositas-Gesellschaft und der Deutschen Diabetes Gesellschaft maximal 50 Gramm freie Zucker pro Tag als Obergrenze. In der Realität liegt der Konsum in Deutschland deutlich darüber.
Um die Empfehlung einzuhalten, müsste der Konsum nach den DGE-Daten um mindestens ein Viertel sinken. Getränke spielen dabei eine große Rolle, denn zuckergesüßte Erfrischungsgetränke inklusive Fruchtsäfte und Nektare machen rund 26 Prozent der Zufuhr freier Zucker aus, Süßwaren rund 36 Prozent. Eine einzige Flasche Limonade kann die empfohlene Tagesmenge bereits ausschöpfen. Auch in der Bevölkerung gibt es Rückhalt für staatliche Maßnahmen, in einer Forsa-Umfrage vom Februar 2026 sprachen sich 60 Prozent für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke aus.
Wirkt eine Zuckersteuer? Der Blick nach Großbritannien
Großbritannien führt die Debatte oft als Vorbild an, und die Zahlen dort sind belastbar. Seit Einführung der Soft Drinks Industry Levy 2018 haben viele Hersteller ihre Rezepturen verändert und Zucker reduziert. Eine Regierungsbewertung von 2024 kam auf rund 46 Prozent weniger Zucker in den betroffenen Getränken. Auswertungen von Action on Sugar zeigen für den Zeitraum 2015 bis 2024 einen Rückgang des durchschnittlichen Zuckergehalts um 47,4 Prozent, während die verkaufte Gesamtzuckermenge trotz gestiegener Absatzmenge um 39,8 Prozent zurückging. Der größte Hebel war nicht der höhere Preis an der Kasse, sondern die Reformulierung durch die Industrie.
Zero-Steuer vom Tisch, doch sind Zero-Getränke wirklich die gesunde Wahl?
Als die Politik die Abgabe auf zuckerfreie Getränke als „Quatsch" abräumte, stand schnell der Eindruck im Raum, Zero sei die unbedenkliche Alternative. Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht ist das Bild differenzierter. Hannah Dombrowa, Ernährungsexpertin bei Strong Partners, ordnet es so ein:
„Zero- und Light-Getränke sind auf jeden Fall die bessere Wahl als die zuckerhaltigen Softdrinks, denn da steckt extrem viel Zucker drin. Eine Flasche liegt deutlich über der empfohlenen Tagesmenge. Trotzdem sollten sie kein Ersatz für Wasser sein und eher die Ausnahme für besondere Anlässe bleiben. Der gesamte Flüssigkeitshaushalt sollte nicht über Zero-Getränke gedeckt werden. Sie haben zwar keinen Zucker, dafür aber Süßungsmittel. Lange dachte man, die werden unverdaut wieder ausgeschieden und haben keine Auswirkung auf den Körper. Heute weiß man, dass sie zum Teil unverdaut in den Dickdarm gelangen und dort das Mikrobiom negativ verändern. Deshalb sind sie die bessere Alternative zu den zuckerhaltigen Varianten, aber keine Alternative zu ganz normalem Wasser."
Diese Einordnung deckt sich mit dem aktuellen Forschungsstand. Die WHO-Leitlinie zu Süßungsmitteln aus dem Jahr 2023 rät davon ab, zuckerfreie Süßstoffe zur Gewichtskontrolle einzusetzen, und verweist auf ein langfristig erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine vielbeachtete Studie im Fachjournal Cell zeigte 2022, dass einzelne Süßstoffe wie Saccharin und Sucralose das Darmmikrobiom verändern und die Glukosetoleranz beeinträchtigen können, wobei die Reaktion von Mensch zu Mensch unterschiedlich ausfällt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung bewertet die Datenlage bislang als begrenzt und sieht noch keinen klinisch eindeutigen Beleg beim Menschen. Für den Alltag im Betrieb bleibt die Botschaft klar, Wasser und ungesüßte Tees sind die Basis, Zero-Getränke eine gelegentliche Alternative.
Was Arbeitgeber jetzt tun können
Unabhängig davon, wie die Steuer am Ende ausfällt, verändert sie das Preisgefüge bei Getränken und rückt Zucker stärker ins Bewusstsein. Arbeitgeber haben hier einen direkten Hebel, weil sie das Getränke- und Verpflegungsangebot im Betrieb selbst gestalten. Frei zugängliche Wasserspender, ungesüßte Tees und stilles wie sprudelndes Wasser als Standard senken die Schwelle für die gesündere Wahl spürbar. Im Automaten und in der Kantine hilft es, das Angebot zuckerarmer Alternativen sichtbar zu platzieren und faire Preise dafür zu setzen. Ergänzend sorgen Ernährungsimpulse für Wissen, etwa ein Workshop zu verstecktem Zucker oder eine Beratung mit unserer Ernährungsexpertin. So wird aus einem tagespolitischen Thema ein konkreter Baustein im betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Fazit
Die Zuckersteuer 2027 kommt für zuckerhaltige Getränke, die kurzzeitig diskutierte Ausweitung auf Zero- und Light-Getränke ist wieder zurückgenommen. Für Arbeitgeber ist die politische Detailfrage weniger entscheidend als die Grundbotschaft dahinter. Der Zuckerkonsum in Deutschland liegt klar über den Empfehlungen, Getränke tragen erheblich dazu bei, und ein durchdachtes Getränkeangebot im Betrieb ist ein einfacher erster Schritt. Wer Ernährung im BGM verankert, wartet nicht auf den Gesetzgeber, sondern gestaltet die gesündere Wahl im Arbeitsalltag selbst.
Häufige Fragen zur Zuckersteuer 2027
Kommt die Zuckersteuer 2027 wirklich?
Ja, Union und SPD haben eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke ab dem 1. Januar 2027 vereinbart, im Rahmen des Sparpakets für stabile Krankenkassenbeiträge. Offen sind noch Details zur genauen Ausgestaltung und dazu, ob die Einnahmen zweckgebunden in Prävention fließen. Der grundsätzliche Beschluss steht, die Feinheiten werden noch verhandelt.
Gilt die Zuckersteuer auch für Cola Zero und Light-Getränke?
Nach dem aktuellen Stand von Ende August 2026 nicht. Ein Arbeitspapier aus dem Finanzministerium hatte eine Steuer auf zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen ins Spiel gebracht, Finanzminister Klingbeil hat das nach öffentlicher Kritik aber ausgeschlossen. Die Steuer soll sich auf zuckerhaltige Getränke konzentrieren.
Wie hoch soll die Zuckersteuer sein?
Im Gespräch ist eine Staffelung nach Zuckergehalt, mit rund 26 Cent pro Liter ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent ab 7,0 Gramm und 38 Cent ab 10 Gramm. Die genauen Werte können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Teurer würden vor allem stark gezuckerte Limonaden und Softdrinks.
Sind Zero-Getränke gesünder als zuckerhaltige Limonaden?
Sie enthalten keinen Zucker und sind damit die bessere Wahl gegenüber stark gezuckerten Softdrinks. Ein Ersatz für Wasser sind sie aber nicht, denn die enthaltenen Süßstoffe stehen im Verdacht, das Darmmikrobiom zu beeinflussen. Die WHO rät zudem davon ab, Süßstoffe zur Gewichtskontrolle einzusetzen. Als gelegentliche Alternative sind sie in Ordnung, die Basis sollten Wasser und ungesüßte Tees bilden.
Was können Unternehmen unabhängig von der Steuer tun?
Arbeitgeber gestalten das Getränke- und Verpflegungsangebot im Betrieb selbst und können so die gesündere Wahl erleichtern. Frei zugängliche Wasserspender, zuckerarme Alternativen im Automaten und Ernährungsimpulse wie Workshops wirken sofort. Solche Maßnahmen lassen sich gut im betrieblichen Gesundheitsmanagement bündeln.
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